Erste Eckpunkte zur Steuerermäßigung für ERDGAS als Kraftstoff bis 2024

Im Rahmen des 6. Berliner Automobildialogs am 26. April wurde der Entwurf des Bundesministeriums für Finanzen zur Verlängerung der Steuerermäßigung für ERDGAS (CNG) als Kraftstoff vorgestellt. Michael Meister, Mitglied des Deutschen Bundestages und Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, verkündete auf der Veranstaltung die ersten Eckpunkte zur Fortschreibung der vergünstigten Energiesteuer, die für ERDGAS bis 2024 gelten soll.

Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums sieht eine Verlängerung der Steuerermäßigung für ERDGAS bis 2024 vor, die ab 2022 degressiv weitergeführt wird. Der Steuervorteil für Autogas (LPG) hingegen wurde bis 2021 verlängert (ab 2019 degressiv). Der Gesetzesentwurf geht nun zeitgleich in die Ressortabstimmung und Verbändeanhörung.

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Quelle: Zukunft Erdgas, 26.04.2016